Frankfurt a.M. (epd). Das neue „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ hat nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) etliche Schwächen. Zwar seien „alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, wichtig und notwendig“, sagte Vorsitzender Tobias Schmidt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Doch gebe es offenkundig auch viele Mängel im Gesetz. Jugendliche im sogenannten Übergangssystem, meist Personen mit Handicap, die aber keinen Grad der Behinderung haben, seien vom Gesetzgeber „komplett vergessen worden“.
„Sie verschwinden regelrecht im 'schwarzen Loch' der Bildungskette“, beklagte Schmidt. Hier müsse dringend nachgesteuert werden. Viele von ihnen hätten zwar einen Bedarf an Teilhabe, aber keinen Reha-Status und fielen somit durch jedes Raster. „Dieses Problem ist seit Jahren zu beobachten. Wir brauchen langfristige und nachhaltige Ausbildungsangebote für eine Zielgruppe, die keine Lobby hat.“
Schmidt lobte die Einführung einer 4. Staffel bei der Ausgleichsabgabe. Die müssen Unternehmen zahlen, die entgegen der vorgegebenen Quoten überhaupt keinen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Das könne ein wichtiger Schritt sein, um noch mehr Betriebe und Unternehmen zu gewinnen, schwerbehinderte Personen einzustellen. Statt auf Strafzahlungen zu setzen, hält Schmidt es jedoch für zielführender, Betriebe mit finanziellen Prämien zu mehr Einstellungen zu bewegen.
Das Gesetz werde auch nichts daran ändern, dass Barrieren in den Köpfen vieler Arbeitgeber bestünden. Vorurteile und mangelndes Wissen ließen sie bei der Einstellung Behinderter noch immer skeptisch sein. „Wir machen sehr gute Erfahrungen damit, unsere Auszubildenden schrittweise über Praktika in Betrieben zu platzieren, um bei Arbeitgebern Vertrauen aufzubauen und aufzuklären“, berichtet Schmidt. Aber: Trotz Fachkräftemangels sei der Einstieg ins Berufsleben vor allem für Menschen mit psychischen Erkrankungen oftmals schwierig und werde es wohl auch bleiben.