Mainz (epd). Eine gegen die AfD gerichtete Schimpfkanonade des Kabarettisten Lars Reichow in der diesjährigen Ausgabe der Fastnachtssendung „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht“ hat keine juristischen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Mainz lehnte die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung oder Volksverhetzung ab. Der kritisierte Fernsehbeitrag begründe „keinen Anfangsverdacht einer Straftat“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.
In dem vorliegenden Fall überwiege die Kunst- und Meinungsfreiheit gegenüber dem „Grundrecht der Ehre“. Reichow war in der vom SWR gesendeten Fernsehfastnachtssitzung im Februar auf das zehnjährige Gründungsjubiläum der AfD eingegangen. In seinem Redebeitrag hatte er unter anderem die AfD-Bundestagsfraktion als „Haufen ungehobelter Arschlöcher“ bezeichnet. Die Partei werde von „radikalen, gescheiterten und gestörten Persönlichkeiten“ angeführt.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hält dies für zulässig. „Gerade der politische Diskurs ist einer der wesentlichen Grundpfeiler der Demokratie und darf nicht durch zu eng gezogene Grenzen, in der die Wahl der korrekten Worte beim Werben um Zustimmung über eine Strafbarkeit entscheidet, im Keim erstickt werden“, erklärte Keller. Eine herabsetzende Äußerung sei erst dann strafbar, wenn „nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung im Vordergrund steht.“ Dies sei bei Reichows Beitrag nicht der Fall. Auch eine Volksverhetzung liege nicht vor.