Dresden (epd). Im Fall des von der Stiftung Frauenkirche Dresden entlassenen Organisten Samuel Kummer ist eine Einigung vorerst gescheitert. Beide Parteien konnten sich in einer mündlichen Verhandlung am Montag vor dem Arbeitsgericht Dresden nicht auf einen Kompromiss verständigen. (AZ: 1 Ca 126/22)
Laut dem Anwalt der Stiftung Frauenkirche soll der Musiker nicht mehr in der berühmten Dresdner Kirche beschäftigt werden - weder in einer Festanstellung, noch in Teilzeit. Denkbar sei aber, dass er einzelne Konzerte übernehme, sagte der Anwalt in der Verhandlung. Der Verteidiger von Kummer entgegnete jedoch: „Ohne Arbeitsvertrag macht das keinen Sinn.“
Die Stiftung hatte den Kirchenmusiker rückwirkend zum 30. September 2022 entlassen. Sie wirft dem Organisten, der 17 Jahre an der Frauenkirche Dresden tätig war, Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit vor. Der 55-jährige Kummer weist die Anschuldigungen zurück und klagt gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht.
Der Anwalt der Stiftung Frauenkirche sagte: „Wir wollen das Arbeitsverhältnis beendet haben.“ Die Abmahnungen seien ausgesprochen worden, damit es besser werde. Aber wenn es immer wieder eine Ausrede gebe, mache es keinen Sinn, eine Beschäftigung fortzuführen. An der künstlerischen Leistung bestehe aber kein Zweifel, sagte er.
Nach Angaben der Kammer soll es fast 20 Abmahnungen gegen Kummer gegeben haben. Der Verteidiger des in Stuttgart geborenen Organisten betonte jedoch, dass nicht geklärt wurde, ob die Gründe für die Abmahnungen rechtmäßig waren. Gestritten wird auch über Mails zu Dienstabsprachen und das Prozedere bei Urlaubsvertretungen.
Der Vorsitzende Richter sagte, dass das Prozessrisiko derzeit auf der Klägerseite liege. Falls die Klage abgewiesen werde, könne der Musiker nicht mehr mit einer Abfindung rechnen, was derzeit aber noch im Raum stehe. Der Richter appellierte an beide Seiten, sich doch noch zu verständigen.
Das Verfahren ziehe sich derzeit unnötig in die Länge, das sei unbefriedigend und misslich. „Wir drehen uns im Kreis“, sagte der Richter. Eine Entscheidung will die Kammer nun am 21. Juni bekannt geben. Allerdings kündigte der Kläger an, zuvor noch eine weitere schriftliche Erklärung abzugeben.
Zunächst hatte die Kammer ihre Bedenken im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung formuliert. Nun kritisierte der Richter unter anderem, dass Kummer als Arbeitnehmer nichts auf die Abmahnungen erwidert habe. Zudem habe er erst acht Monate nach Prozessbeginn gesagt, dass er einige Mails nicht gelesen habe. Es gehe nicht um fachliche Leistungen. Allerdings dürfe ein Arbeitgeber kündigen, wenn er sich auf Mitarbeitende nicht mehr verlassen kann.
Der Organist soll Termine zum Teil verpasst haben, andere nur besetzt haben, nachdem er am Telefon daran erinnert wurde. Sein Anwalt sagte, wegen der öffentlich gemachten Abmahnungen sei sein Mandant jetzt für eine aussichtsreiche Stelle abgelehnt worden.
Kummer betonte, er sei „sehr traurig“, dass er nicht mehr in der Dresdner Frauenkirche arbeiten soll. „Die Orgel und ich sind eins, aber ich habe kein Besitzrecht darauf“, sagte er. Zugleich räumte er ein, dass es mit einzelnen Personen Unstimmigkeiten gegeben habe.