Habeck verteidigt Heizungsgesetz

Habeck verteidigt Heizungsgesetz
Für Wirtschaftsminister Habeck stellt das geplante Heizungsgesetz einen "Meilenstein in der deutschen Klimapolitik" dar. Die Kommunen rechnen mit Kosten von rund acht Milliarden Euro für ihren Gebäudebestand.

Berlin (epd). Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das geplante Heizungsgesetz gegen Kritik verteidigt. Im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks bezeichnete er das Vorhaben als „Meilenstein in der deutschen Klimapolitik“. Es handele sich um ein großes Gesetz, das über Jahrzehnte eine Wirkung entfalten werde. Städte und Gemeinden forderten unterdessen erhebliche finanzielle Hilfen vom Bund, um den Austausch von Heizungen in kommunalen Gebäuden zu finanzieren.

Habeck räumte Versäumnisse bei der Kommunikation über das Gebäudeenergiegesetz ein. Es sei nicht gelungen, die Bedeutung des Gesetzes und auch die soziale Flankierung deutlich zu machen. „Es heißt ja noch immer 'Heizungsverbot'. Was ist das für ein Quatsch? Niemand will Heizen verbieten, im Gegenteil“, betonte er. Aber die Schwierigkeit der Debatte sei auch in der Sache begründet, und deshalb müssten alle Fragen beantwortet werden.

Die parlamentarische Wirtschaftsstaatssekretärin Franziska Brantner (Grüne) erklärte, fossile Brennstoffe würden teurer. „Deswegen wird die Wärmewende dabei helfen, das Heizen auf Dauer für alle bezahlbar zu halten und unsere Klimaziele zu erfüllen“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag)

Den Vorwurf, die Grünen betrieben Klimapolitik mit der Brechstange, wies Brantner zurück: „Ob Schweden, Finnland, Norwegen: Gerade in den kälteren nordeuropäischen Ländern ist man viel weiter beim Umstellen der Heizungen von fossilen auf erneuerbare Energiequellen. Und in unserem Gesetz wird es Übergangsfristen und Ausnahmen geben, und es ist technologieoffen.“

Neben der Wärmepumpe bleibe auch die Nutzung von Wärmenetzen, Biogasen, Solarthermie oder Holzschnitzeln möglich. „Außerdem ist eine starke finanzielle Unterstützung vorgesehen, damit es überall vor Ort passt und es sich alle leisten können“, sagte Brantner.

Laut dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf sollen vom kommenden Jahr an neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte allerdings betont, dass seine Partei nur unter Vorbehalt zustimme: Im parlamentarischen Verfahren könnten noch notwendige Änderungen an den Umsetzungsdetails vorgenommen werden, erklärt er.

Die Vorschriften sollen zur Vermeidung sozialer Härten von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Förderungsmöglichkeiten flankiert werden. Menschen, die auf Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschuss angewiesen sind, werden von den neuen Regeln ausgenommen, ebenso Menschen, die über 80 Jahre sind und solche, für die ein Heizungsumbau eine besondere Härte darstellen würde.

Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes kostet das Gebäudeenergiegesetz die Kommunen mindestens acht Milliarden Euro. Insgesamt 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden; um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro, teilte der Verband auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) mit.

Um das stemmen zu können, müssten die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft „umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Zeitung. Er kritisierte, die Kommunen seien von Förderungen, die Wirtschaftsminister Habeck in Aussicht gestellt hat, bislang ausgeklammert.

Von den rund 180.000 kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Krankenhäusern oder Sporthallen wird laut dem Zeitungsbericht der Großteil noch mit Öl oder Gas geheizt. Auch bei Neubauten werden demnach bislang in vier von zehn Fällen noch fossil betriebene Heizungen eingebaut, was von 2024 an verboten werden soll.