Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend ein Verbot ukrainischer Flaggen und Symbole an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin während des Gedenkens an das Weltkriegsende vor 78 Jahren aufgehoben. Demnach ist das erlassene Verbot „offensichtlich rechtswidrig“, erklärte das Gericht. Wer sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus bekenne, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auch fehlten „jegliche Anhaltspunkte“, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen. Die Berliner Polizei erklärte auf Twitter, sie werde gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hatte die Berliner Polizei zuvor eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach waren zum Gedenken an die Befreiung von der Nazi-Herrschaft für den 8. und 9. Mai an den Berliner sowjetischen Ehrenmalen im Treptower Park, im Tiergarten und in der Schönholzer Heide russische und ukrainische Fahnen sowie Uniformen, Symbole und Marschmusik verboten.
Dagegen hatte der ukrainische Bildungs- und Kulturverein „Vitsche“ per Eilantrag geklagt. In der Begründung erklärte „Vitsche“, mit dieser Entscheidung setzte die Berliner Polizei nationale Symbole der Ukraine mit der Symbolik des russischen Vernichtungskrieges gleich. Das verharmlose Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Zu den Gedenktagen am 8. und 9. Mai werden an den Ehrenmalen in Berlin traditionell Tausende Besucher und Kriegsveteranen aus den sowjetischen Nachfolgestaaten erwartet. Das Ehrenmal im Treptower Park ist das größte Denkmal seiner Art in Deutschland und die wichtigste Gedenkstätte für sowjetische Soldaten in Berlin. Es wurde bis 1949 errichtet. Dort bestattet sind 7.000 Sowjetsoldaten.