Oberverwaltungsgericht weist Klebeverbot für Klimaaktivistin zurück

Oberverwaltungsgericht weist Klebeverbot für Klimaaktivistin zurück

Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat ein präventives Klebeverbot der Polizei für eine Aktivistin der Klimabewegung „Letzte Generation“ zurückgewiesen. Das Verbot sei hinsichtlich des räumlichen Bereichs zu unbestimmt, bestätigte das OVG in einem Eilverfahren eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Es sei nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen konkret von dem Verbot betroffen seien, hieß es in der am Dienstag in Berlin veröffentlichten Begründung (OVG 1 S 33/23). Der Beschluss ist unanfechtbar.

Anfang Dezember 2022 hatte die Berliner Polizei der Klimaaktivistin untersagt, sich bis zum 1. Juni 2023 auf Berliner Straßen und Wegen festzukleben oder einzubetonieren. Das Verbot stützte die Behörde unter anderem auf das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG). Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte die Behörde mit einem Zwangsgeld von 2.000 Euro.

Zur Begründung hieß es, die Klimaaktivistin sei an zahlreichen Aktionen der „Letzten Generation“ beteiligt gewesen und gegen sie laufe eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren. Ihr Verhalten stelle einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit dar, insbesondere, wenn Rettungstransporte infolge der Blockaden behindert würden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Mitte April dem Eilantrag der Frau gegen das Verbot stattgegeben, weil die Adressatin dem Bescheid nicht hinreichend sicher entnehmen könne, was von ihr verlangt wird. Zur Rechtmäßigkeit des Bescheides im Übrigen äußerte sich das Gericht nicht. Dagegen hatte die Polizei Beschwerde eingelegt.