Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen wollten den Auftritt des Sängers Roger Waters in Frankfurt wegen Antisemitismus-Vorwürfen untersagen. Doch sie haben die Rechnung ohne das Verwaltungsgericht gemacht.

Frankfurt a.M. (epd). Der britische Sänger Roger Waters darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle auftreten. Damit gab das Gericht am Montag nach eigenen Angaben dem Eilantrag des Mitgründers der Popgruppe Pink Floyd gegen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen statt. Diese hatten die Absage wegen „anhaltend israelfeindlichen Auftretens“ des Sängers veranlasst (AZ: 7 L 1055/23.F). Gegen den Beschluss des Gerichts ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt kritisiert, der Beschluss decke Antisemitismus durch die Kunstfreiheit.

Das Gericht argumentierte, Waters habe aufgrund des Diskriminierungsverbots in Artikel drei des Grundgesetzes Anspruch auf die Veranstaltung seines Konzerts, das in der Festhalle auf dem Frankfurter Messegelände geplant ist. Stadt und Land hatten als Gesellschafter der Messe GmbH im Februar den für das Konzert geschlossenen Vertrag gekündigt. Das Verwaltungsgericht befand aber, die Festhalle sei für Veranstaltungen und Konzerte internationaler Künstler da. Aus der historischen Bedeutung der Festhalle, dass dort 1938 Juden zusammengetrieben und abtransportiert wurden, lasse sich keine Beschränkung der Widmung ableiten. Die Kündigung des Veranstaltungsvertrags verletze auch die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit. Das Konzert sei als Kunstwerk zu betrachten.

Das Gericht räumte ein, dass Waters sich in seiner Bühnenshow „offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik“ bediene. Dies könne gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle „als besonders geschmacklos zu bewerten sein“. Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- oder verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei allein, dass der Auftritt in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bühnenshow Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwende.

Die Hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt hatten Roger Waters vorgeworfen, mehrfach einen kulturellen Boykott Israels gefordert und Vergleiche zum früheren Apartheidregime Südafrikas gezogen zu haben. Immer wieder sei der Musiker auch wegen antisemitischer Verschwörungserzählungen aufgefallen.

Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt nannte den Beschluss des Gerichts nicht nachvollziehbar. Damit werde Antisemitismus durch die Kunstfreiheit gedeckt. Die Jüdische Gemeinde wehre sich „vehement“ dagegen, dass Waters antisemitische Äußerungen eine Meinung seien, die man akzeptieren müsse. „Warum wird die 'Beeinträchtigung des Achtungsanspruchs der hier lebenden Jüdinnen und Juden nicht zweifelsfrei festgestellt', wo jüdische Gemeinden doch bundesweit die Konzerte Roger Waters' aufgrund des bei seinen Bühnenshows und in seinen Interviews offenbarten Antisemitismus verhindern wollen?“, fragte der Vorstand. Die Gemeinde rufe zu einer Demonstration gegen Waters' Auftritt auf.

Die Stadt München hatte bereits im März bekanntgegeben, dass sie nach einem Rechtsgutachten keine Möglichkeit sehe, das Konzert des umstrittenen Musikers in der Olympiahalle am 21. Mai zu verbieten. Waters' Konzerttour „This is not a drill“ sieht im Frühjahr in Deutschland außerdem Auftritte in Hamburg, Berlin und Köln vor.