Frankfurt a.M. (epd). Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) plädiert dafür, die Rechte von Arbeitskräften in Billigproduktionsländern mit einem Klagerecht vor deutschen Gerichten zu stärken. Zivile Klagen sollten möglich sein, sagte die SPD-Ministerin zum bevorstehenden 10. Jahrestag des Einsturzes der Textilfabrik „Rana Plaza“ in Bangladesch. Nach Angaben der Frauenrechtsorganisation Femnet leben viele Überlebende des Einsturzes trotz Entschädigungszahlungen heute unter katastrophalen Bedingungen.
Entwicklungsministerin Schulze sagte in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit dem Bayerischen Rundfunk: „Ich möchte, dass Menschen, die durch europäische Unternehmen geschädigt wurden, ein Recht haben, vor einem deutschen Gericht zu klagen - auch mithilfe der Gewerkschaften - und dass diese Missstände beseitigt werden.“ Ein solches Klagerecht müsste über die Europäische Union (EU) eingeführt werden. Im deutschen Lieferkettengesetz, das im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist die Möglichkeit einer Zivilklage nicht enthalten.
Mit Blick auf den Markt für Billigtextilien rief Schulze Verbraucherinnen und Verbraucher zum Umdenken auf. Kleidung für wenig Geld könne nicht nachhaltig sein, sagte Schulze in dem BR24-„Interview der Woche“ und ergänzte: „Mit Verboten kommen wir da nicht weiter, wir müssen an die Vernunft der Menschen appellieren.“
Der Einsturz der Textilfabrik „Rana Plaza“ in Bangladesch jährt sich am Montag zum zehnten Mal. Bei der Katastrophe in der Nähe der Hauptstadt Dhaka am 24. April 2013 wurden mehr als 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter getötet sowie mehr als 1.800 Menschen verletzt.
Die meisten Überlebenden hätten eine Entschädigung erhalten, aber die habe nicht gereicht, sagte die Expertin für Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie, Gisela Burckhardt, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zwar sei nach zwei Jahren Kampf Geld für entgangenen Lohn und medizinische Kosten nach dem Unglück gezahlt worden. „Heute leben die Arbeiterinnen aber am Existenzminimum“, berichtete die Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Femnet.
Die Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), nach denen die Entschädigungen gezahlt worden seien, basierten darauf, dass eine Sozialversicherung Überlebenden solcher Unfälle ein Einkommen garantiere, erläuterte Burckhardt: „Aber die gibt es in Bangladesch nicht.“
Zwar habe der Einsturz von „Rana Plaza“ zu einigem Umdenken in der Bekleidungsbranche geführt. So sei das Abkommen für Gebäudesicherheit Bangladesh Accord verabschiedet worden, dem sich 1.600 der insgesamt 4.000 Textilfabriken im Land angeschlossen hätten. „Die Arbeitsbedingungen haben sich seither aber nicht verbessert, auch nicht die massive geschlechtsspezifische Gewalt“, sagte Burckhardt.
Bangladesch ist nach China der zweitgrößte Exporteur von Bekleidung, Textilien machen 82 Prozent aller Ausfuhren aus. Zugleich sind die Lohnkosten geringer als in China. Deutschland ist mit 16 Prozent nach den USA der zweitgrößte Abnehmer.