Berlin (epd). Um mehr behinderten Menschen den Weg in reguläre Jobs zu ebnen, werden die gesetzlichen Vorschriften für die Unternehmen geändert. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Durch höhere Lohnkostenzuschüsse wird es für Arbeitgeber günstiger, behinderte Menschen einzustellen. Auf der anderen Seite erhöhen sich die Ausgleichszahlungen besonders stark für Betriebe, die gar keinen behinderten Menschen beschäftigen. Das ist ein Viertel aller dazu verpflichteten Betriebe. Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen ab 60 Beschäftigten verdoppelt sich in solchen Fällen von 360 Euro auf 720 Euro monatlich für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz. Die Union lehnte das Gesetz ab. Sie ist gegen die Erhöhung der Ausgleichsabgabe.
Firmen mit mehr als 60 Beschäftigen müssen auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Betriebe mit 40 bis 59 Beschäftigten müssen zwei Arbeitsplätze für behinderte Menschen vorsehen, Betriebe mit weniger als 40 Angestellten einen. Die Ausgleichsabgabe ist umso höher, je weniger die Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen.
Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Corinna Rüffer, sagte, es gehe nicht um Fürsorge, sondern um die Rechte von Menschen mit einer Behinderung. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), erklärte, schwerbehinderte Menschen hätten trotz guter Qualifikationen immer noch geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das sei ungerecht und angesichts des Fachkräftemangels auch ökonomisch unsinnig, sagte Griese.
Das Geld aus der Ausgleichsabgabe wird für die Förderung und Unterstützung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet. Mit dem reformierten Gesetz sind Verfahrensbeschleunigungen verbunden sowie Extra-Regelungen für Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen in reguläre Jobs wechseln. Für ihre Beschäftigung kann der Arbeitgeber künftig die Besetzung zweier Pflichtarbeitsplätze geltend machen.