Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum Heizungstausch

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum Heizungstausch
Das Heizen ist für rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Vier Fünftel der Heizungen laufen mit Öl oder Gas. Künftig müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit grüner Energie betrieben werden.

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf für die Umstellung von Heizungen auf erneuerbare Energien gebilligt. Danach sollen vom kommenden Jahr an neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorschriften werden zur Vermeidung sozialer Härten von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Förderungsmöglichkeiten flankiert. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) legte dem Kabinett dazu ein Förderkonzept vor.

Das Gesetz betrifft neue Heizungen. Alle Anlagen, die nicht unter die bereits geltende Austauschpflicht nach 30 Jahren fallen, dürfen weiterlaufen. Kaputte Heizungen können repariert werden. Menschen, die auf Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschuss angewiesen sind, werden von den neuen Regeln ausgenommen, ebenso Menschen, die über 80 Jahre sind und solche, für die ein Heizungsumbau eine besondere Härte darstellen würde.

Endgültig abgeschaltet werden müssen alle fossilen Brennstoff-Heizungen zum 31.12. 2044. Denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral wirtschaften, also nicht mehr klimaschädliche Emissionen verursachen als kompensiert werden können. Außerdem billigte das Kabinett eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes, das Behörden, Unternehmen und Rechenzentren verpflichtet, mehr Energie einzusparen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, die Koalition starte mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine jahrelang versäumte Modernisierungsoffensive. Bauministerin Geywitz sagte, es werde für jede individuelle Situation eine Lösung geben. Niemand müsse fürchten, sein Haus verkaufen zu müssen, weil er die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten könne. Vorgesehen ist ein einheitlicher Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten sowie verschiedene Boni. Sie haben das Ziel, einen baldigen Austausch der Heizung zu belohnen und sollen auch einkommensarmen Haushalten die Chance eröffnen, eine neue Anlage einbauen zu lassen.

Die Vorgaben für neue Heizungen werden dem Entwurf zufolge erfüllt durch den Einbau von Wärmepumpen, den Anschluss an ein Fernwärmenetz, Kombinationen aus Erneuerbaren-Heizungen und alten Gasthermen und weiteren Möglichkeiten, darunter Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgestellt werden können. Reine Öl- oder fossile Gasheizungen sind nicht mehr möglich. Geht eine Heizung unreparierbar kaputt, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit für eine neue Lösung, in Mehrfamilienhäusern bis zu 13 Jahre.

Der angekündigte Gesetzentwurf hatte in den vergangenen Wochen für Unruhe und Kritik gesorgt. Viele Menschen glaubten, ihre Heizungen sofort austauschen lassen zu müssen, Mieterhaushalte fürchten sich vor weiter steigenden Mieten und Nebenkosten. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Vermieter Investitions- und Nebenkosten nur begrenzt umlegen können.

Unmittelbar nach der Vorstellung der Gesetzesentwürfe durch Habeck und Geywitz machte die FDP erneut Bedenken deutlich. FDP-Parteichef und Finanzminister Christian Lindner erklärte auf Twitter, er erwarte, „dass im parlamentarischen Verfahren notwendige Änderungen vorgenommen werden, um Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit auszuräumen und die Menschen möglichst wenig zu belasten“. Lindner hatte nach Angaben seiner Sprecherin seine Vorbehalte auch in der Kabinettssitzung geltend gemacht.

Zuletzt hatten sich die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP im März nach langen Verhandlungen im Koalitionsausschuss auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Das Heizen macht rund ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs aus. 80 Prozent der Heizenergie wird aus fossilen Brennstoffen erzeugt.