Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte bei Familienzusammenführung

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte bei Familienzusammenführung

Luxemburg (epd). EU-Staaten müssen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Familienzusammenführung die besonderen Umstände von Flüchtlingen berücksichtigen. Sie dürften das persönliche Erscheinen für die Antragstellung nicht verlangen, wenn die Anreise etwa aus einem Krisengebiet übermäßig schwierig sei, entschieden die Luxemburger Richter am Dienstag im Fall einer in Syrien lebenden Mutter zweier Kinder. Belgische Behörden hatten von ihr verlangt, zu einer belgischen Auslandsvertretung zu reisen, statt den Antrag auf Familienzusammenführung per Mail zu stellen.

2019 kam der Ehemann der Frau nach Belgien, 2022 erkannte ihn die Verwaltung als Flüchtling an. Daraufhin reichte ihr Anwalt einen Antrag auf Familienzusammenführung ein. Das belgische Recht sieht vor, dass die Angehörigen für die Antragstellung zu einer belgischen diplomatischen Vertretung reisen müssen. Da Mutter und Kinder in Afrin im Nordwesten Syriens leben, sei es ihnen nach Angaben des Anwalts aber praktisch unmöglich, die Reise anzutreten.

In seinem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass EU-Staaten sich flexibel zeigen müssten, um Familienzusammenführungen zu ermöglichen. Behörden sollten das Einreichen von Anträgen daher auch online zulassen. Außerdem sollten Mitgliedstaaten die Überprüfung der familiären Bindungen und der Identität, welche die Anwesenheit der Antragsteller erfordert, nach Möglichkeit erst am Ende des Verfahrens vornehmen. Die Behörden sollten die Zahl der persönlichen Termine auf das strikte Minimum reduzieren und die Anreise erleichtern, etwa durch die Ausstellung von Passierscheinen.