Antisemitismus: OVG Berlin bestätigt Demonstrationsverbot

Antisemitismus: OVG Berlin bestätigt Demonstrationsverbot
Pro-palästinensische Demonstration in Köln aufgelöst
Weil die Polizei bei zwei pro-palästinensischen Demonstrationen in Berlin antisemitische Aufrufe befürchtet hat, wurden sie verboten. In Köln löste die Polizei eine pro-palästinensische Demonstration auf, weil gegen Auflagen verstoßen wurde.

Berlin, Köln (epd). Das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration, die für Samstagabend in Berlin angemeldet war, ist nach Polizeiangaben eingehalten worden. Es seien weder Versammlungsteilnehmer noch Auffälligkeiten im Nahbereich festgestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Sonntag in Berlin. Die Polizei sei mit mehr als 350 Kräften im Einsatz gewesen, um das Verbot der Versammlung im Bezirk Neukölln gegebenenfalls durchzusetzen. Die Polizei hatte die Kundgebung unter anderem wegen erwarteter antisemitischer und volksverhetzender Äußerungen untersagt. Derweil löste Polizei Köln am Samstag eine pro-palästinensische Demonstration auf.

In Berlin waren auch sogenannte Ersatzveranstaltungen verboten. Der Anmelder der Kundgebung gilt nach Gerichtsangaben als Aktivist der „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP), die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Gegen das Verbot einer weiteren zunächst am Sonntagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Demonstration wurden nach Polizeiangaben bis Sonntagmorgen keine Rechtsmittel eingelegt.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) forderte am Sonntag ein Verbot der PFLP und der PFLP-nahen Organisation Samidoun. Beide Organisationen verhielten sich aggressiv-kämpferisch gegen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, erklärte DIG-Präsident Volker Beck. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) müsse sie deshalb verbieten. Die PFLP stehe bereits seit 2002 auf der Terrorliste der EU.

Das Demonstrationsverbot für Samstagabend war am Freitagabend vom Berliner Verwaltungsgericht und am Samstagnachmittag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Die Versammlungsbehörde habe die Kundgebung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien, betonte das Oberverwaltungsgericht. Das Gericht habe entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige. (Az.: OVG 1 S 31/23)

Der Anmelder hatte zuvor am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte am Freitagabend betont, das Verbot sei plausibel. Es seien unter anderem antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwartet gewesen. Die Gefahrenprognose nehme auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug. Diese seien hinsichtlich Motto und Teilnehmerkreis vergleichbar mit der am Donnerstag von der Polizei verbotenen Kundgebung. Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen und ein Pressevertreter angegriffen worden. (Az.: VG 1 L 160/23)

In Köln musste die Polizei am Samstag eine pro-palästinensische Demonstration auflösen. Die Demonstration im Kölner Stadtteil Mülheim habe gegen die Auflagen verstoßen, teilte die Polizei Köln am Samstagabend mit. Nach ersten Erkenntnissen sollen die Teilnehmer mehrfach zur Gewalt gegen das israelische Volk aufgerufen haben. An der Demonstration nahmen rund 30 Menschen teil, wie ein Polizeisprecher am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.

Die Polizei habe gegen einen Versammlungsteilnehmer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, erklärte die Polizei weiter. Gegen den Versammlungsleiter habe die Polizei zudem wegen mehrerer Verstöße gegen die erteilten Auflagen ein Strafverfahren eingeleitet. Auflage war laut Polizei, dass aus der Versammlung nicht zu Gewalt oder Hass gegen die israelische Bevölkerung aufgerufen oder das Existenzrecht des Staates Israel geleugnet werden dürfe.