Polizei löst pro-palästinensische Demonstration in Köln auf

Polizei löst pro-palästinensische Demonstration in Köln auf

Köln (epd). Die Polizei hat am Samstag eine pro-palästinensische Demonstration in Köln aufgelöst. Die Demonstration im Kölner Stadtteil Mülheim habe gegen die Auflagen verstoßen, teilte die Polizei Köln am Samstagabend mit. Nach ersten Erkenntnissen sollen die Teilnehmer mehrfach zur Gewalt gegen das israelische Volk aufgerufen haben. An der Demonstration nahmen rund 30 Menschen teil, wie ein Polizeisprecher am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.

Die Polizei habe gegen einen Versammlungsteilnehmer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, erklärte die Polizei weiter. Er soll mit einem Schild in arabischer Schrift zur Gewalt gegen Israel aufgerufen haben. Polizisten hätten das Schild sichergestellt. Gegen den Versammlungsleiter habe die Polizei zudem wegen mehrerer Verstöße gegen die erteilten Auflagen ein Strafverfahren eingeleitet. Auflage war laut Polizei, dass aus der Versammlung nicht zu Gewalt oder Hass gegen die israelische Bevölkerung aufgerufen oder das Existenzrecht des Staates Israel geleugnet werden dürfe.

Die Polizei Köln habe sich im Vorfeld mit der Polizei Berlin ausgetauscht und auch die Voraussetzungen eines Versammlungsverbots eingehend geprüft, hatte die Polizei zuvor am Freitag erklärt. Die Situation, was sowohl die Anmeldenden der Versammlungen in Köln als auch die Erfahrungen mit deren bislang friedlich verlaufenen „Palästina-Versammlungen“ angehe, sei mit derjenigen in Berlin nicht vergleichbar. Vor diesem Hintergrund sei ein Verbot rechtlich nicht zu rechtfertigen. Eine zweite pro-palästinensische Demonstration in der Kölner Innenstadt am Samstag mit rund 20 Teilnehmern wurde laut Polizei ohne Zwischenfälle beendet.

In Berlin war eine pro-palästinensische Demonstration, die für Samstagabend angemeldet war, verboten worden. Die Versammlungsbehörde habe die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen zu erwarten seien, erklärte das Oberverwaltungsgericht am Samstag. Das Gericht habe entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige.