Düsseldorf (epd). Das Bundeskartellamt plant offenbar Ermittlungen gegen Energieversorger wegen Missbrauchsfällen bei den Preisbremsen. Für diese neue Aufgabe sei bereits Anfang Januar umgehend eine Abteilung mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet worden, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Begonnen worden sei bereits mit der Umsetzung der Missbrauchsverbote. „Insbesondere die Planung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen ist bereits weit fortgeschritten“, sagte Mundt.
Es sei alles andere als trivial, unter tausenden Versorgern mit verschiedensten Tarifen die schwarzen Schafe ausfindig zu machen, sagte Kartellamts-Präsident: „Aber wir kommen sehr gut voran.“
Beim Kartellamt seien der Behörde zufolge seit Ende 2022 „eine deutlich vierstellige Zahl“ an Beschwerden von Bürgerinnern und Bürgern zu Energiepreisen eingegangen, hieß es.
Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gas- und Strompreisbremse soll eine Entlastung bei den stark gestiegenen Energiepreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen darstellen. Das Gesetz für den Gaspreisdeckel sieht vor, dass der Gaspreis für Privatkunden und kleinere Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Befristet ist die Regelung bis Ende 2023 und kann bis April 2024 verlängert werden. Insgesamt gilt die Entlastung damit für maximal 16 Monate.