Landgericht reduziert Gefängnisstrafe für Mordaufruf gegen Polizisten

Landgericht reduziert Gefängnisstrafe für Mordaufruf gegen Polizisten

Bad Kreuznach (epd). Ein Mann, der nach dem Mord an zwei rheinland-pfälzischen Polizeibeamten im Frühjahr 2022 im Internet dazu aufgerufen hatte, weitere Polizisten zu erschießen, muss für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach sei die Strafe für den 56-Jährigen am Dienstag um fünf Monate reduziert worden, teilte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Das Urteil sei rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erklärt hätten, sie würden auf weitere Rechtsmittel verzichten.

Am 31. Januar 2022 waren an einer Landstraße bei Kusel eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Oberkommissar erschossen worden, als sie bei einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug mit zwei Wilderern stoppten. In den Wochen nach der Tat registrierten die rheinland-pfälzischen Behörden zahlreiche strafrechtlich relevante Hassdelikte im Zusammenhang mit dem Mord. Der Mann aus Idar-Oberstein hatte in seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil zwei Videos eingestellt, in denen er unter anderem die Gründung eines „Cophunter-Vereins“ angekündigt und zur Jagd auf Polizeibeamte aufgerufen hatte.

Für einen „Fangschuss“ in den Kopf hatte er eine Prämie von 500 Euro versprochen. Dies brachte ihm eine Anklage wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten, Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ein. Im Zuge des Strafverfahrens hatte der Mann sich erfolglos damit verteidigt, bei den Videos habe es sich um „Satire“ gehandelt. In erster Instanz war er zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.