Berlin (epd). Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht mit einem neuen Gesetz stärker gegen persönliche Angriffe und Hass im Internet vorgehen. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag berichtete, sollen dafür in Zukunft Gerichte Social-Media-Konten sperren lassen können. Das gehe aus den Eckpunkten für ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ des Bundesjustizministeriums hervor. Das Vorhaben richtet sich demnach gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“.
Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtete, sollen den Eckpunkten zufolge Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ unter gewissen Voraussetzungen per Gericht die Sperrung eines Accounts verlangen können. Das Gesetz solle besonders helfen, wenn nicht klar sei, wer für ein bestimmtes Social-Media-Profil verantwortlich sei.
Eine Sperrung müsse jedoch verhältnismäßig sein und dürfe nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Beitrags nicht ausreichten, heißt es in dem Bericht. Zudem solle der Inhaber des Accounts von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zu Stellungnahme haben. Dem Bericht zufolge soll es für Betroffene auch leichter werden, die Identität des Menschen zu erfahren, der Hass-Beiträge verfasst hat.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt Betroffene von Hass im Netz besser zu schützen.