Düsseldorf (epd). Das Anfang 2020 vom Bundestag beschlossene Online-Register zur Steigerung der Organspende-Zahlen ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr nutzbar. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ (Online) vorliegt. Es handle sich um ein anspruchsvolles, komplexes Digitalprojekt, heißt es demnach in der Begründung der Bundesregierung. Angesichts der besonderen Sensibilität der gespeicherten Erklärungen seien hohe Anforderungen an die Datensicherheit und die Authentisierungsverfahren von Erklärenden sowie des zugriffsberechtigten Personals in den Krankenhäusern zu stellen.
Nach dem Bundestagsbeschluss von 2020 soll die Zahl der Organspender in Deutschland durch regelmäßige Abfragen und die Einrichtung eines Online-Registers gesteigert werden, in dem die Spendenbereitschaft festgehalten wird. Das Parlament lehnte zugleich den Vorschlag einer Widerspruchsregelung ab, nach der jeder Bürger potenzieller Organspender wäre, wenn er dem nicht widersprochen hat.