Faeser will Verschärfung des Sexualstrafrechts rückgängig machen

Faeser will Verschärfung des Sexualstrafrechts rückgängig machen

Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich für eine Lockerung des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Eine Strafverschärfung im Jahr 2021 habe dazu geführt, „dass Jugendlichen empfindliche Strafen drohen, wenn sie untereinander Nacktbilder austauschen“, sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online). Sie halte es für wichtiger, „ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen, wenn man privateste Dinge teilt“, als mit harten strafrechtlichen Sanktionen vorzugehen.

Es gehe dabei auch um Prioritäten, betonte Faeser: „Dann hätten die Ermittlungsbehörden auch mehr Luft, die wirklich schlimmen Taten zu bekämpfen.“ Die Justizminister von Bund und Ländern verhandeln aktuell über eine Anpassung.

Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gelten seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Der verschärfte Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft teilweise auch Jugendliche selbst - etwa beim „Sexting“, dem digitalen Austausch von Sex-Fotos und Videos. Wenn sich Jungen und Mädchen unter 14 Jahren selbst beim Sex oder der Masturbation aufnehmen, gelten die Aufnahmen als Kinderpornografie, deren Besitz als Verbrechen eingestuft wird.