Antrag zu straflosem "Containern" in Länderausschuss gescheitert

Antrag zu straflosem "Containern" in Länderausschuss gescheitert

Wiesbaden (epd). Die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Containern wird vorerst nicht generell straflos gestellt. Die dafür notwendige Einstimmigkeit der Bundesländer ist nicht zustande gekommen, wie das hessische Justizministerium am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. „Der Ball liegt nun wieder beim Bund“, sagte Ressortchef Roman Poseck (CDU). Dieser solle jetzt seiner Verantwortung gerecht werden und als zuständiger Gesetzgeber eine einheitliche Handhabung des Strafrechts sicherstellen.

Dass das sogenannte Containern, also die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel, generell nicht mehr strafrechtlich geahndet werden soll, hatten zuerst das Land Hamburg und dann auch Ernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen. Der Antrag des rot-grün regierten Stadtstaats wurde in dem Länderausschuss, der für die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zuständig ist, jetzt aber abgelehnt. Dies geht aus der Mitteilung des Justizministeriums in Wiesbaden vom Donnerstag hervor. Hessen hat den Vorsitz in dem Ausschuss inne. Grund war den Angaben zufolge, dass die erforderliche Einstimmigkeit nicht zustande kam.

Auf einer digitalen Sondersitzung hatten die Ländervertreter zunächst vereinbart, dass alle Bundesländer eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Diese liegen jetzt vor. Der Vorschlag Hamburgs sah vor, dass beim „Containern“ regelmäßig eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen soll, insbesondere wenn sich durch die anschließende Verwendung der Lebensmittel keine Gesundheitsgefahren oder Haftungsrisiken realisiert haben. Die Bundesminister Buschmann und Özdemir hatten angeregt, den strafrechtlichen Umgang mit dem „Containern“ in den Richtlinien zu regeln und den für deren Anpassung zuständigen Ausschuss darum gebeten, eine entsprechende Änderung zu prüfen.

Gegen den nunmehr mangels Einstimmigkeit gescheiterten Beschlussvorschlag Hamburgs wurde der Mitteilung zufolge von einzelnen Ländern vorgebracht, dass dieser regle, was ohnehin gelebte Praxis der Staatsanwaltschaften sei. Die Ermittlungsverfahren zum „Containern“ würden, wenn sie in der Praxis überhaupt vorkämen, in der weit überwiegenden Zahl eingestellt. Im Übrigen seien das Strafgesetzbuch, nicht jedoch die Richtlinien der richtige Ort für eventuelle Neuregelungen.

Der hessische Justizminister Poseck erklärte, das fachliche Votum des Länderausschusses verdiene Respekt. Wenn der Bund beim „Containern“ weiter Handlungsbedarf sehe, sei er selbst am Zug. Der Bund habe die Zuständigkeit für das materielle Strafrecht. Die Frage, ob Fälle des einfachen „Containerns“ strafwürdig seien, nannte der CDU-Politiker berechtigt. Wenn der Bund jetzt handele, solle er allerdings auch sicherstellen, dass Fälle mit erhöhter krimineller Energie, bei denen weitere Straftaten, wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung hinzutreten, auch weiterhin strafrechtlich verfolgt werden könnten.