Eilantrag gegen Gendern in der Schule abgewiesen

Eilantrag gegen Gendern in der Schule abgewiesen

Berlin (epd). Der Vater zweier Gymnasiastinnen ist mit seinem Eilantrag gegen Gendersprache in der Schule vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Montag. (VG 3 L 24/23)

Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt, stellte das Gericht klar. Deren Benutzung in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum nicht. Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft verstoße auch nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache, da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich bleibe.

Auch könne der Verwendung genderneutraler Sprache nicht das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst entgegengehalten werden. Denn eine politische Meinungsäußerung gehe damit nicht einher. Der Vater habe zudem keine unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachgewiesen.

Der Ansicht des Klägers, dass Gendersprache sowie die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und „Critical Race-Theory“ seine Kinder „indoktriniert“, schloss sich das Gericht ebenfalls nicht an. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.