Berlin (epd). Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenendausgabe) bei dem von der Ampel-Koalition geplanten Selbstbestimmungsgesetz politisch geeinigt. Der Zeitung zufolge haben sich das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium darauf verständigt, die Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen im Personenstandsregister zu erleichtern.
Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen - also alle, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich verstehen - sollen demnach nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister korrigieren wollen. Bisher waren hierfür ein Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig. Eine neuerliche Änderung des Geschlechtseintrags soll nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) frühestens nach einem Jahr möglich werden, wie die Zeitung schreibt.
Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Es soll das Transsexuellengesetz von 1980 ersetzen, das laut den Ministerien in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll eine Geschlechtsänderung dem Bericht zufolge im Personenstandsregister nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können. Bei über 14-Jährigen und bei einem Konflikt mit den Eltern soll ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Medizinische Geschlechtsumwandlungen berührt das Vorhaben nicht, diese würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.