Rentenpräsidentin: Beitragsgelder nicht für Aktienrente nutzen

Rentenpräsidentin: Beitragsgelder nicht für Aktienrente nutzen

Düsseldorf (epd). Die Rentenversicherungspräsidentin Gundula Roßbach hat davor gewarnt, einen Teil des Beitrags für die geplante Aktienrente zu nutzen. „Dann fehlt das Geld für die Zahlung der laufenden Renten“, sagte sie der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Zudem müsse über Rendite und Risiken gesprochen werden.

SPD, Grüne und FDP hatten sich auf den Start der Aktienrente verständigt, aber im Koalitionsvertrag nur eine Anschubfinanzierung von zehn Milliarden Euro festgelegt. Die Erträge der Aktienrücklage, die auch als „Generationenkapital“ bezeichnet wird, soll helfen, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren und Beitragssteigerungen abzumildern.

„Das geplante Generationenkapital setzt auf einen Staatsfonds, der Gelder am Kapitalmarkt anlegt und dessen Erträge in die Rentenversicherung fließen sollen“, betonte Roßbach. Zwar seien zehn Milliarden Euro viel Geld. „Aber zu wenig, um mit den Erträgen den Beitrag einschneidend zu entlasten“, sagte die Rentenversicherungspräsidentin. „Ein Punkt des Beitragssatzes entspricht zurzeit 17?Milliarden Euro.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte bei der Vorstellung der Aktienrente Mitte Januar erklärt, er strebe regelmäßige Milliarden-Einzahlungen in einen Kapitalstock an, um einen dreistelligen Milliardenbetrag aufzubauen.

Mit Blick auf die Rente ab 63, die inzwischen zur Rente ab 64 geworden sei, betonte Roßbach, dass diese weiterhin beliebt sei. „Im vergangenen Jahr haben 258.000?Menschen sie erstmals erhalten, das ist gegenüber 2021 mit 253.000?Neuzugängen ein relativ geringer Anstieg“, sagte sie der „Rheinischen Post“.

Kritik an dieser Rente wies sie zurück. „Das Rentenalter steigt hier ja schrittweise auf 65 Jahre“, sagt die Rentenversicherungspräsidentin. „Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen kann es attraktiv werden, vorzeitig in Rente zu gehen und etwa in Teilzeit weiterzuarbeiten.“ Das helfe dem Arbeitsmarkt. „Zugleich wird Menschen, die 45?Beitragsjahre haben, ein gleitender Übergang ermöglicht.“