Brüssel (epd). Um unerwünschte Migration einzudämmen, bündelt eine europäische Datenbank für Sicherheit und Grenzschutz, das sogenannte Schengener Informationssystem (SIS), ab sofort mehr Daten. Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, darf das SIS fortan biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Handabdrücke und DNA-Datensätze von gesuchten Personen speichern. Auch Abschiebebescheide sind Teil der Datenbank. Das aktualisierte SIS sei „die Grundlage des modernsten Grenzverwaltungssystems der Welt“, erklärte die Kommission.
Das SIS ist nach Angaben der EU das größte Informationsaustauschsystem für Sicherheit und Grenzmanagement in Europa. Es wurde 1995 für den Schengen-Raum eingerichtet. Die Neuerungen sollen dazu beitragen, eine bessere Kontrolle über Migrationsströme zu erreichen und insbesondere die irreguläre Migration einzudämmen. Gleichzeitig soll dabei der Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus verbessert werden. Schreibt ein Mitgliedsstaat eine Person zur Fahndung aus, werden umgehend alle weiteren Länder des Verbundes darüber informiert.
Die EU-Kommission hat die Kompetenzerweiterungen für das SIS bereits 2016 vorgeschlagen. 2018 wurden die entsprechenden Verordnungen angenommen. 2019 begannen die rechtlichen und technischen Vorbereitungen für die Umsetzung. Seit Dienstag ist das aktualisierte Informationssystem nach Angaben der Kommission nun in 30 europäischen Staaten in Betrieb.
Zusätzliche Kompetenzerweiterungen für das SIS sind geplant. Noch verwende das System keine Technologie zur Gesichtserkennung, hieß es. Die EU-Kommission müsse erst nachweisen, dass die Technologie reif sei. Sobald die Gesichtserkennung in das SIS eingeführt werde, könnten die EU-Staaten auch diese bei Grenzkontrollen einsetzen.