Karlsruhe (epd). Die lebenslange Haftstrafe für den Amokfahrer im nordhessischen Volkmarsen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung wegen versuchten Mordes in 89 Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr weitgehend bestätigt. (AZ: 4 StR 192/22)
Der zum Tatzeitpunkt 29-jährige Angeklagte Maurice P. war am 24. Februar 2020 mit seinem Auto ungebremst mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Stundenkilometern beim Rosenmontagsumzug in der Kleinstadt Volkmarsen in eine Menschenmenge gefahren. Dabei verletzte er mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer. Zwei Frauen schwebten über Wochen in Lebensgefahr. Rund 150 Menschen wurden laut Staatsanwaltschaft durch die Tat beeinträchtigt oder traumatisiert.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei Maurice P. eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, paranoiden und schizoiden Zügen festgestellt. Dennoch sei er voll schuldfähig gewesen, so der Sachverständige
Das Landgericht Kassel verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in 89 Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in 88 Fällen und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, und die Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Der BGH bestätigte weitgehend die Verurteilung des Täters. Die lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes in 89 Fällen ist damit rechtskräftig. Lediglich einige Fälle wegen gefährlicher Körperverletzung wurden fehlerhaft bestimmt, ebenso Feststellungen zur vorbehaltlichen Anordnung der Sicherungsverwahrung. Darüber muss nun eine andere Kammer des Landgerichts Kassel noch einmal entscheiden.