Über tödliches Autorennen in Moers wird noch einmal verhandelt

Über tödliches Autorennen in Moers wird noch einmal verhandelt

Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren wegen eines tödlichen illegalen Autorennens in Moers im Jahr 2019 in eine weitere Runde geschickt. Wie die Karlsruher Richter am Donnerstag urteilten, hat das Landgericht Kleve nicht klar entschieden, ob der angeklagte Raser mit bedingtem Tötungsvorsatz durch die Innenstadt gerast und dabei mit einer Frau kollidiert ist. (AZ: 4 StR 211/22).

Der zur Tatzeit 21-jährige Angeklagte hatte sich am Ostermontag 2019 kurz vor 22 Uhr mit seinem 600 PS starken Mercedes AMG ein illegales Autorennen im Stadtgebiet von Moers mit dem Mitangeklagten geliefert. Dabei raste er mit einer Geschwindigkeit von bis zu 157 Stundenkilometern eine Vorfahrtstraße entlang. Als eine Frau aus einer Seitenstraße kommend mit ihrem Fahrzeug auf die Vorfahrtstraße einbog, kam es zur Kollision.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Kleve hatte der Raser trotz eines Bremsmanövers bei dem Aufprall immer noch eine Geschwindigkeit von 105 Stundenkilometern. Die Frau starb später im Krankenhaus.

Das Landgericht hatte den Angeklagten am 17. Februar 2020 zunächst wegen Mordes in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte, der sich an dem Rennen beteiligt hatte, wurde rechtskräftig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung wegen Mordes mit Beschluss vom 18. Februar 2021 wieder auf. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Mann wegen des illegalen Autorennens nur noch zu einer vierjährigen Haftstrafe.

Doch auch dieses Urteil hatte nun vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand. Einerseits habe das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte mit dem Autorennen darauf vertraut habe, das nichts passiert. Andererseits soll er damit gerechnet haben, dass ein Mensch zu Tode kommen könnte. Das sei widersprüchlich, befand der Bundesgerichtshof, der das Verfahren nun an das Landgericht Duisburg zurückverwies. Geht das Landgericht dann von einem bedingtem Tötungsvorsatz aus, kommt eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes infrage.