Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der Debatte um das Abtreibungsrecht eine deutliche Tendenz für eine Liberalisierung erkennen lassen. „Meine persönliche Meinung ist, dass dieser Konflikt eher zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Frau aufzulösen ist“, sagte er im am Mittwoch veröffentlichten „F.A.Z. Einspruch Podcast“ an der Berliner Humboldt-Universität.
„Wer sind wir als Staat, dass wir uns anmaßen, unsere Entscheidung an die Stelle des Menschen, und das ist im Wesentlichen die Mutter, zu setzen, deren Leben am meisten dadurch geprägt wird?“, fragte der Justizminister. Noch vor Ostern soll eine die Politik beratende Kommission, die aus Juristen und Medizinern besteht, ihre Arbeit aufnehmen. Sie solle prüfen, ob es überhaupt eine Lösung geben könne, die unter Beachtung des Grundgesetzes ohne das Strafrecht auskommt, sagte Buschmann.
SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag die Einsetzung der Kommission vereinbart. Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte.