Düsseldorf (epd). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag zwei ehemalige Unterstützerinnen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu Jugendstrafen verurteilte. Eine 29-jährige Frau aus dem Kreis Wesel wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen zu einer Strafe von drei Jahren verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Gegen eine 28-Jährige wurde ebenfalls wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Kriegsverbrechens gegen Eigentum und sonstige Rechte eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt. Aufgrund ihres Alters zum Tatzeitpunkt wurden beide Frauen nach Jugendstrafrecht verurteilt (AZ.: III-5 StS 4/22; III-6 StS 3/22).
Die 29-Jährige war im Herbst 2013 mit ihrer Tochter in das Hoheitsgebiet des IS in der Nähe von Aleppo gereist. In Syrien lebte sie mit zwei Ehemännern zusammen und bekam noch zwei weitere Kinder. Im November 2017 nahmen kurdische Sicherheitskräfte die Angeklagte und ihre Kinder bei einem Einreiseversuch in die Türkei fest und brachten sie in verschiedene von Kurden kontrollierte Lager. Dort lebte sie mit ihren Kindern bis zu ihrer Rückholung nach Deutschland im März 2022.
Die 28 Jahre alte Angeklagte war als Anhängerin des salafistischen Islam Ende 2013 nach Syrien gegangen und hatte sich im Februar 2014 dem Islamischen Staat angeschlossen. Sie heiratete nacheinander mehrere IS-Kämpfer und führte diesen als überzeugte Anhängerin der Vereinigung den Haushalt. Zudem betrieb sie über soziale Medien Propaganda für die Vereinigung und warb Spenden für in kurdischen Lagern inhaftierte IS-Anhängerinnen ein. Dabei unterhielt sie auch Kontakte zu Geldbeschaffern in Deutschland. Im März 2022 war sie bei der Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden.
Die Angeklagten waren in den Prozessen geständig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Revision kann beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.