Außenamt: Hilfsgüter von Sanktionen gegen Syrien nicht betroffen

Außenamt: Hilfsgüter von Sanktionen gegen Syrien nicht betroffen

Berlin (epd). Aktuell in den syrischen Erdbebengebieten dringend benötigte Hilfsgüter fallen nach Angaben des Auswärtigem Amtes nicht unter die Sanktionen der Europäischen Union gegen das Regime von Baschar al-Assad. Die Sanktionen richteten sich gezielt gegen das syrische Regime, gegen Profiteure der Kriegswirtschaft und gegen Personen, die schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verantworten hätten, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch in Berlin. Bei allen verhängten Sanktionspaketen sei immer berücksichtigt worden, dass „negative Folgen in irgendeiner Art für die Zivilbevölkerung nach Möglichkeit vermieden werden“.

Das habe nach wie vor oberste Priorität. Die Sanktionen verbieten ihren Angaben nach daher nur die Einfuhr weniger, genau definierter Güter nach Syrien. Lebensmittel, Medikamente und schweres Gerät für Bergungsarbeiten „sind ausdrücklich ausgenommen“. Die Sprecherin fügte hinzu, sie wolle davor warnen, „auf Narrative von Akteuren hereinzufallen“, die versuchten, ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Sie bezeichnete es als „zynisch“, dass Russland sowie das Assad-Regime dieses Narrativ bedienten.

Vor Ort arbeitet Deutschland den Angaben nach mit einem Netzwerk von Partnern zusammen, die dort schon seit Jahren humanitäre Hilfe leisten. Die Finanzmittel würden dafür um weitere 26 Millionen Euro aufgestockt, sagte die Sprecherin. Eine Million gehe an die Organisation Malteser International, 25 Millionen Euro gingen an zwei Fonds, die vom Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung humanitärer Hilfe verwaltet würden. Partner Deutschlands vor Ort sei zudem die in Nordsyrien aktive Zivilschutzorganisation Weißhelme.

Zwei schwere Erdbeben in der Türkei und Syrien hatten am Montag eine humanitäre Katastrophe ausgelöst. Tausende Menschen starben, viele andere wurden verletzt oder werden vermisst.