Staatsrechtler fordert Rechtsgrundlage für Missbrauchs-Aufarbeitung

Staatsrechtler fordert Rechtsgrundlage für Missbrauchs-Aufarbeitung

Köln (epd). Der Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen fordert eine sichere Rechtsgrundlage für die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. „Es geht hier um eine Aufgabe auf Dauer“, sagte der Jurist, der dem Deutschen Ethikrat angehört, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch). Es gehe hier nicht nur um Fragen wie den Umgang mit Akten, sondern auch um verbindliche Hilfsangebote im Rahmen der Aufarbeitung von Rechtsberatung bis hin zu psychologischer Begleitung. Das spreche für eine auf Dauer angelegte Rechtsgrundlage, betonte Rixen.

Mit Blick auf die finanzielle Entschädigung von Missbrauchsopfern sprach sich der Staatsrechtsprofessor für deutlich höhere Schmerzensgelder aus. Verantwortungsübernahme sei nur glaubwürdig, „wenn sie spürbare Folgen hat, etwas kostet, weh tut“, erklärte der Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln. „Institutionen haben sozusagen nur ein Schmerzempfinden und kommen erst auf Trab, wenn es ans Geld geht.“ Die bisherigen Zahlungen etwa im Bereich der Kirche hätten „nicht im Geringsten einen solchen Effekt“, zumal es sich um freiwillige Leistungen handele.

Rixen ist neues Mitglied der „Unabhängigen Kommission zur Aufklärung sexuellen Kindesmissbrauchs“, die beim Amt der Unabhängigen Beauftragten des Bundes (UBSKM) angesiedelt ist. Zuvor hatte er im Dezember sein Amt als Vorsitzender der Aufarbeitungskommission des Erzbistums Köln mit der Begründung niedergelegt, dass er eine unabhängige und effektive Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in dem Gremium bezweifele. Das Land NRW hatte ihn erst im Juni 2022 in die Kommission entsandt.