Die fünf Fraktionen drückten am Mittwoch in Wiesbaden ihr Bedauern darüber aus, dass die strafrechtliche Verfolgung der Menschen bis 1969 im Strafgesetzbuch verankert gewesen sei. Dadurch seien homosexuelle Bürger "in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt" gewesen, heißt es in einem von CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken verabschiedeten Antrag.
Der Gesetzesparagraf 175 galt bis 1969 in einer Fassung, die während des Nationalsozialismus beschlossen wurde. Endgültig gestrichen wurde er erst 1994. In der gestrigen Debatte bezeichneten Redner der Fraktionen die Entschuldigung als "historisch". Einen entsprechenden Beschluss gebe es in keinem anderen Bundesland, sagte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Der Grünen-Politiker Kai Klose forderte die CDU/FDP-Landesregierung auf, einer aktuellen Bundesratsinitiative zuzustimmen, wonach Homosexuelle, die nach dem Paragrafen verurteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt werden sollen.
Die Fraktionen erklärten, es müsse die "Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden". Zudem begrüßten sie alle "Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben".