Bundesgericht: Keine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuer

Bundesgericht: Keine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuer
Die Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen ist in Deutschland nur bei Zahlung von Kirchensteuern möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit im Erzbistum Freiburg.

Der pensionierte Freiburger Hochschulprofessor Hartmut Zapp hatte 2007 seinen Austritt aus der katholischen Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und zahlte seitdem keine Kirchensteuern mehr. Der Kirchenrechtler betrachtete sich aber weiter als Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Dagegen klagte das Erzbistum.

###mehr-links###

Zapp erhielt mit seiner Klage in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Freiburg recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschied hingegen, dass es keinen teilweisen Kirchenaustritt geben kann. Diese Auffassung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, da ein gegenteiliger Ausgang des Verfahrens das System der Kirchensteuer in Deutschland möglicherweise erschüttert hätte.