Berlin (epd). Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an Berliner Schulen fordert die CDU eine Novellierung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Das Votum der Karlsruher Richter sei ein klarer Auftrag, „dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird“, erklärte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld, am Donnerstag in Berlin.
Hintergrund ist die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin durch das Bundesverfassungsgericht. Diese richtete sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Die Erfurter Richter hatten im August 2020 das im Berliner Neutralitätsgesetz festgeschriebene pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen mit Verweis auf die Religionsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Ein pauschales Kopftuchverbot dürfe es nicht geben, nur bei konkreter Gefahr für den Schulfrieden, hieß es im Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
Dabei wurde auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2015 verwiesen. Gegen das BAG-Urteil hatte der Berliner Senat im Februar 2021 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag, die Verfassungsbeschwerde Berlins nicht angenommen zu haben.
CDU-Politikerin Seibeld erklärte weiter, es könne nicht geduldet werden, „wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden“. Dies würde den Frieden und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährden.