Karlsruhe, Berlin (epd). Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe einen Eilantrag gegen die Durchführung der Wahlen ab (BvR 2189/22). Die Begründung der Entscheidung werde den Beschwerdeführern gesondert übermittelt, hieß es.
Damit kann die Wiederholungswahl zwar stattfinden. Über das Hauptsacheverfahren, das heißt die genaue Prüfung, ob die Wiederholung der Wahl vom September 2021 verfassungsgemäß ist, will das Bundesverfassungsgericht erst später entscheiden. Den Beteiligten in dem Verfahren haben die Karlsruher Richter eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. März eingeräumt.
Den Eilantrag hatten mehr als 40 Beschwerdeführer, darunter Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen, gestellt. Damit wollten sie erreichen, dass die Wiederholungswahl zum Berliner Parlament und den Bezirksparlamenten bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache gestoppt wird.
Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte am 16. November 2022 die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob dieses Urteil möglicherweise verfassungswidrig war.
In Berlin wurde größtenteils erleichtert auf die Entscheidung reagiert. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) twitterte, „wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“ Der Senat sei handlungsfähig.
Die Spitzenkandidatin der Grünen, Verkehrssenatorin Bettina Jarasch, erklärte, „ich bin erleichtert, weil alles andere nicht mehr vermittelbar wäre“. Der Spitzenkandidat der Linken, Kultursenator Klaus Lederer, schrieb auf Twitter „wir konzentrieren uns jetzt mit voller Kraft weiter auf das Wesentliche und die anstehende Wahl und werben um jede Stimme“.
Der Generalsekretär der oppositionellen Berliner CDU, Stefan Evers, schrieb in dem Kurznachrichtendienst, „die Wahl findet statt! Verrückt, dass selbst das in Berlin eine Nachricht ist“. Es sei gut, „dass die Möchtegern-Wahlverhinderer von FDP, SPD und Linken gescheitert sind.“
Die Wahlen zu Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirksparlamenten am 26. September 2021 waren in Berlin zum Teil chaotisch verlaufen. Unter anderem fehlte es an Wahlzetteln, Wahllokale hatten länger als bis 18 Uhr geöffnet und die Wähler mussten teilweise stundenlang vor den Lokalen ausharren, weil es zu wenige Wahlkabinen gab. Auch wurden rund 4.000 falsche Stimmzettel ausgeteilt.
Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hatte die Berlin-Wahlen deshalb für ungültig erklärt. Zudem beschloss der Bundestag eine Teil-Wiederholung der Bundestagswahl. Gegen den Beschluss sind ebenfalls Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.