Wie die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf das Papier berichtet, soll die religiöse Beschneidung im Sorgerecht geregelt werden. Dazu sei der Paragraf 1631d im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen. Der Sprecher des Ministeriums, Anders Merzlufft, bestätigte, dass die Eckpunkte am Dienstag an Länder und Verbände verschickt worden sind.
Demnach soll vorgeschrieben werden, Beschneidungen fachgerecht, möglichst schonend und einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung vorzunehmen. Zudem soll eine umfassende Aufklärung verpflichtend und das Kindeswohl berücksichtigt werden. Damit folgen die Eckpunkte den Forderungen des Ethikrats, der sich Ende August in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema beschäftigt hatte.
Wenn das Kindeswohl beispielsweise durch gesundheitliche Risiken gefährdet ist, soll die Beschneidung verboten werden, so Mertzlufft. Zudem soll der medizinische Eingriff in den ersten sechs Monaten im Leben eines Säuglings auch möglich sein, wenn er nicht vom Arzt, sondern von speziell dafür vorgesehen Personen der Religionsgemeinschaft vorgenommen wird. Damit könnte bei Juden, die nach der Tradition am achten Tag nach der Geburt beschnitten werden, weiterhin ein Mohel das Ritual vornehmen.
Nach Angaben der "Welt" verzichtet das Ministerium ausdrücklich darauf, die Erlaubnis der Beschneidung von religiösen Motiven abhängig zu machen. Mertzlufft betonte, die vorgelegte Regelung sei auf die Beschneidung von Jungen beschränkt, die noch nicht selbst entscheiden können. In der Diskussion um die Beschneidung war mehrmals die Befürchtung geäußert worden, durch eine Legalisierung auch eine rechtliche Grundlage für Genitalverstümmelung bei Mädchen zu schaffen.
Seit einem Urteil des Kölner Landgerichts, dass die religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte, herrscht bei Juden und Muslimen Rechtsunsicherheit. In beiden Religionen zählt die Entfernung der Vorhaut zum Ritus. Infolge der Empörung nach dem Urteil hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Vorschlag für ein Gesetz zur Erlaubnis der Praxis aufgefordert.