Lüneburg, Hannover (epd). Die Hindenburgstraße in Hannover kann nach einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg umbenannt werden. Der 10. Senat habe am Mittwoch den entsprechenden Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Dieses hatte die Klage von Grundstückseigentümern und Geschäftsinhabern an der Straße gegen deren Umbenennung abgelehnt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. (AZ: 10 LA 90/22).
Der Stadtbezirksrat Mitte in Hannover hatte am 22. März 2021 nach langem Streit entschieden, die Hindenburgstraße in Loebensteinstraße umzubenennen, weil der Reichspräsident der Weimarer Republik, Paul von Hindenburg (1847-1934), mit dem NS-Regime verstrickt gewesen sei.
Die noch drei der ursprünglich zwölf Kläger hatten argumentiert, anstelle des Stadtbezirksrates hätte der Rat der Landeshauptstadt über die Umbenennung entscheiden müssen. Das Oberverwaltungsgericht hingegen betonte, der Stadtbezirksrat Mitte dürfe über die Umbenennung entscheiden, weil die Straße ausschließlich in diesem Bezirk liege.