Wiesbaden (epd). Der Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 hätte laut dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) nicht verhindert werden können. Vor dem Untersuchungsausschuss des Wiesbadener Landtags zum Fall Lübcke sagte Rhein am Freitag, es habe keinerlei Hinweise auf Pläne für eine solche oder andere Straftaten gegen den Kasseler Regierungspräsidenten gegeben.
Der Untersuchungsausschuss war eingesetzt worden, um mögliche Fehler der Sicherheitsbehörden vor den Todesschüssen des Rechtsextremisten Stephan Ernst auf Lübcke vor dessen Privathaus in Wolfhagen bei Kassel aufzuklären. Rhein sagte, wie andere habe auch er sich immer wieder gefragt, ob der Mord an Lübcke hätte verhindert werden können. Auch nach den zwischenzeitlichen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses komme er aber zu dem Schluss, dass nicht der Fall sei.
Immerhin habe die schnelle Festnahme der Täter gezeigt: „Der Rechtsstaat funktioniert“, sagte Rhein. Er könne sich nicht erinnern, dass er während seiner Tätigkeit im Innenministerium einen Bericht zu Ernst oder Markus H. erhalten habe. Auch Kenntnisse über die erst nach seiner Amtszeit erfolgte Sperrung der Personenakte des späteren Mörders habe er nur aus den Medien.
Der hessische Ministerpräsident sagte, der Mord an Lübcke habe ihn tief erschüttert, zumal er zusammen mit ihm 1999 als CDU-Landtagsabgeordneter angefangen und seitdem freundschaftliche Beziehungen mit seinem Parteifreund gepflegt habe.
Mit der Vernehmung Rheins als Zeuge trat der Untersuchungsausschuss in die Schlussphase seiner Beweisaufnahme ein. Das Gremium will rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl bis zum Sommer seinen Abschlussbericht vorlegen. Hauptthema in dem Ausschuss ist die Frage, warum die Akte über Ernst trotz Erkenntnissen des Verfassungsschutzes über den Rechtsextremisten 2015 geschlossen wurde, weil es fünf Jahre keine neuen Hinweise über ihn mehr gegeben habe. Rhein war von 2009 bis 2014 erst Staatssekretär und dann Ressortchef im hessischen Innenministerium und damit auch für den Verfassungsschutz zuständig.