Oldenburg (epd). Der Patientenmörder Niels Högel hat einen Antrag auf Haftentlassung nach 15 Jahren gestellt, aber dann wieder zurückgezogen. Ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag auf Nachfrage den Vorgang. Högel war in mehreren Prozessen wegen Morden in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst zu einer lebenslangen Gesamtstrafe verurteilt worden.
Am 19. August vergangenen Jahres hatte er davon bereits 15 Jahre abgesessen. Laut Gesetz kann ein Verurteilter nach 15 Jahren erstmals einen Antrag auf Haftentlassung und Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung stellen. Zuerst hatte die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ online darüber berichtet.
Högel war zuletzt am 6. Juni 2019 vom Landgericht Oldenburg wegen 85-fachen Patientenmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden (Az.: 5 Ks 20/16). Er hatte von 2000 bis 2002 im Klinikum Oldenburg und anschließend bis 2005 im Krankenhaus Delmenhorst Patienten vergiftet, um sie danach zu reanimieren. So wollte er als Lebensretter glänzen.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte die Strafvollzugskammer zur Prüfung des Antrags bereits einen forensischen Psychiater als Sachverständigen eingeschaltet. Hätte der eine vorzeitige Haftentlassung abgelehnt, hätte die Kammer eine „Mindestverbüßungsdauer“ festlegen müssen, weil in den Urteilen in 2015 und 2019 auch die besondere Schwere der Schuld festgelegt wurde. Högel habe seinen Antrag allerdings zurückgezogen, darum habe die Kammer keine Entscheidung treffen müssen.