München (epd). Das Amtsgericht München hat im Zusammenhang mit unberechtigten Impfaktionen während der Corona-Pandemie Strafbefehle gegen vier Angeklagte verhängt. Nach dem Willen des Gerichts sollen zwei Ärzte, ein Apotheker und die Mitarbeiterin eines italienischen Hotels Geldsummen wegen veruntreuender Unterschlagung zwischen 25.000 und 60.000 Euro zahlen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mitteilte. Weil die vier Beschuldigten dagegen Einspruch eingelegt haben, wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt.
Der Fall hatte seinerzeit für Aufsehen und Kopfschütteln gesorgt: Mehr als 100 Mitarbeitende eines italienischen Hotels sollen im Mai 2021 unberechtigterweise mit deutschem Corona-Impfstoff geimpft worden sein. Aufgedeckt hatte den Fall die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg.
Insgesamt geht es um drei Impfaktionen. Zu zweien davon im Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen sollen mehr als 100 Mitarbeitende aus Italien eingeflogen worden sein. Eine dritte Impfaktion sei für Juni 2021 direkt in Italien geplant gewesen. Der Impfstoff für diese Impfaktion soll nach Erkenntnissen der ZKG bereits einem Boten übergeben und damit ebenfalls unterschlagen worden sein.
Da es sich bei dem Impfstoff um Eigentum der Bundesrepublik Deutschland gehandelt habe, der den Ärzten und Apothekern kostenlos zur Verfügung gestellt wurde und für dessen ordnungsgemäße Verteilung sie eine Entschädigung erhalten haben, hätten sich die Angeklagten wegen veruntreuender Unterschlagung teilweise in mehreren Fällen schuldig gemacht. Insgesamt seien 228 Biontech-/Pfizer-Impfdosen unterschlagen worden. Zwei der Angeklagten hätten Angaben zur Sache gemacht, die anderen beiden nicht.