Traunstein (epd). Auch nach dem Tod von Papst emeritus Benedikt XVI. läuft die Klage eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein erst einmal weiter. Zwar müsste das Verfahren laut der Zivilprozessordnung nach dem Tod einer Partei eigentlich ruhen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage. Weil der emeritierte Papst allerdings durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, sei dies nicht der Fall. Das Verfahren richtet sich unter anderem gegen den am Samstag verstorbenen früheren Papst. Die Klage hat ein Missbrauchsopfer eingereicht, um die Schuldfrage für Schmerzensgeldzahlungen klären zu lassen.
Die Gerichtssprecherin teilte weiter mit, der Prozessbevollmächtigte könne jedoch eine Unterbrechung beantragen, bis die Erben des emeritierten Papstes ermittelt sind. Dafür sei das Nachlassgericht des Amtsgerichtes Traunstein zuständig. Sobald die Erben ermittelt seien, können diese das Verfahren aufnehmen oder der Kläger die Aufnahme beantragen. Momentan werde also das Verfahren „gegen die Erben“ weiter geführt. Vertreten wurde Benedikt XVI. von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München. Wie diese auf die neue Situation reagieren wird, ist bislang nicht bekannt.
Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., die Klage vor dem Landgericht Traunstein eingereicht. Perr hofft, dass das Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Die Klage richtet sich neben dem emeritierten Papst auch gegen den ehemaligen Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie den Ex-Priester H. Das Gericht hatte im Dezember den 28. März 2023 als ersten mündlichen Verhandlungstermin vorgeschlagen - sämtliche Parteien sollten sich bis Mitte Januar dazu äußern, ob ihnen dieser Termin möglich ist.
Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, darunter auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester im Jahr 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.