IW: Wohngeld-Reform führt zu Antragsstau in den Ämtern

IW: Wohngeld-Reform führt zu Antragsstau in den Ämtern

Köln (epd). Die zum Jahreswechsel anstehende Wohngeldreform wird nach Einschätzung von Experten zu einem Antragsstau in den Behörden und noch längeren Bearbeitungszeiten führen. Ein reibungsloser Start der Reform sei nach aktuellem Stand ausgeschlossen, erklärte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Donnerstag in Köln.

Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Leistungsberechtigten und des Personalmangels in den Ämtern sei zu erwarten, dass sich die „bisherigen mehrmonatigen Bearbeitungszeiten der Anträge weiter verlängern und dadurch viele Haushalte nur zeitverzögert finanzielle Unterstützung erhalten werden“, erklärten die Autoren einer IW-Studie zum Thema.

Die aktuelle Bearbeitungszeit der Anträge von zwei bis acht Wochen dürfte sich demnach 2023 noch verlängern, hieß es. „Leider wird eine schnelle Auszahlung aus verschiedenen Gründen ausgebremst: Dazu zählen die verschleppte Digitalisierung der Wohngeldstellen, die teilweise unnötig komplexen Antragsverfahren und das Problem der Kommunen, neue Verwaltungsstellen zu besetzen“, sagte IW-Experte und Studienautor Ralph Henger. Zur Bearbeitung der Anträge müsse mehr Personal eingestellt werden, was aufgrund des Fachkräftemangels nicht so leicht möglich sei.

Nach Berechnungen des IW-Mikrosimulationsmodells wird sich die Anzahl der Wohngeldhaushalte durch die Reform mehr als verdreifachen, von knapp 600.000 auf voraussichtlich zwei Millionen. Die jährlichen Ausgaben von Bund und Ländern dürften um fast das Vierfache auf 5,2 Milliarden Euro steigen.

Zentraler Reformbaustein ist nach Angaben des IW, dass ab 2023 nicht nur die Miete und die kalten Nebenkosten bezuschusst werden, sondern auch Heizkosten. Die Reform führt zu einem Anstieg des Wohngelds um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich.

Das IW Köln betonte, dass die Bundesregierung zur Bearbeitung der Wohngeldanträge Vereinfachungen in der Verwaltung beschlossen habe. So wird den Wohngeldstellen unter anderem die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung eingeräumt. Bei der Rückforderung von Kleinstbeträgen wurde eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt. Dennoch würden diese Regelungen die Antragsverfahren nur marginal verbessern, erklärten die IW-Experten.

In Deutschland gibt es rund 1.400 Wohngeldbehörden. Jedes Jahr bearbeiteten die Stellen bislang nach eigenen Berechnungen 2,1 Millionen Wohngeldanträge. Bereits jetzt seien die Behörden in vielen Kommunen überlastet, hieß es.