Berlin (epd). Die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld sollen einem Zeitungsbericht zufolge wegen der Energiekrise bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Das gehe aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hervor, berichtete das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Sonntag), dem der Entwurf vorlag. Die Verordnung sei bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und solle am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Auch Leiharbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer würden weiterhin davon profitieren, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem RND. „Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin“, unterstrich der Minister. Der vereinfachte Zugang war in der Corona-Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden, zuletzt bis Ende 2022.