Brüssel (epd). Der Vorschlag für die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung der EU hat unter den 27 Mitgliedsstaaten keine Mehrheit gefunden. Das bestätigten EU-Kreise dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Brüssel. Die Verordnung, die den Staaten im Krisenfall erlauben würde, von geltendem Asylrecht abzuweichen, stand auf der Tagesordnung des aktuellen Treffens der EU-Innenminister. Hilfsorganisationen hatten gewarnt, die EU würde damit das Asylrecht aufweichen.
Hintergrund der Verordnung ist, dass Staaten Flüchtlinge und Migranten immer wieder missbrauchen, um die EU unter Druck zu setzen. So hatte etwa der belarussische Diktator Alexander Lukaschenko im Herbst 2021 Tausende Migranten an die Grenze zu Polen gelockt. Daraufhin schlug die EU-Kommission die besagte Instrumentalisierungsverordnung vor. Sie soll den Mitgliedstaaten in ähnlichen Fällen Sonderrechte geben. So dürften Grenzübergänge geschlossen, Fristen für die Registrierung verlängert oder Abschiebungen erleichtert werden.
In einem Offenen Brief hatten sich „Brot für die Welt“ und 34 weitere Hilfsorganisationen gegen die Verordnung gewendet. Sie kritisierten, die Verordnung könne illegale Zurückweisungen von Migranten an den EU-Außengrenzen legitimieren, sogenannte Pushbacks.
Die fehlende Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten für die Verordnung zeige „dass das Recht auf Asyl in Europa zwar bedroht ist, aber eine große Gruppe von Mitgliedstaaten bereit ist, es zu verteidigen“, kommentierte der European Council on Refugees and Exiles (ECRE) die vorläufige Entscheidung am Donnerstag.
Nachdem die Instrumentalisierungsverordnung lange auf Eis lag, hatte die tschechische Ratspräsidentschaft sie wieder auf die Agenda gesetzt. Tschechiens Vorsitz im Rat endet im Dezember. Ab Januar hat Schweden die Ratspräsidentschaft.