Berlin (epd). In Deutschland sind einer aktuellen Studie zufolge seit 2009 Unternehmen im Wert von mehr als 400 Milliarden Euro vererbt worden, ohne dass die Nachkommen dafür Steuern zahlen mussten. Das ergab eine am Mittwoch veröffentlichte Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der ehemalige SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hält diesen Befund für problematisch. Er sagte ebenfalls am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd), diese Auswüchse im Unternehmenssteuerrecht seien eine „echte Gefahr für den Zusammenhalt der Gesellschaft“. Es sei für den Normalbürger völlig unverständlich, selbst Steuern zu bezahlen, während die Erben von Großunternehmen komplett steuerfrei blieben.
Zuerst hatte „Zeit online“ über die Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung berichtet. Darin wird mit Hilfe von Schenkungs- und Erbschaftssteuerdaten des Statistischen Bundesamts analysiert, wie Superreiche bestehende Steuerprivilegien ausnutzen. Für die Untersuchung hätten sich Experten der Gewerkschaften, des Netzwerkes Steuergerechtigkeit und von Finanzwende zusammengetan, um die vielen Steuerdaten „mit hohem Sachverstand zu durchleuchten“.
Laut der Studie wurden zwischen 2009 und 2020 mindestens 409 Milliarden Euro an Firmenvermögen steuerfrei auf Ehepartner, Kinder oder andere Begünstigte übertragen. Allein 260 Milliarden davon gingen laut der Untersuchung an eine Gruppe von 3.630 Einzelpersonen. Im Schnitt bekamen diese Personen jeweils rund 72 Millionen Euro vererbt oder geschenkt. Gäbe es die Ausnahmeregelungen für Firmenerben nicht, hätten sie eine Steuer von mindestens 27 Prozent entrichten müssen: Der Staat verzichte hier auf 70 Milliarden Euro, hieß es.
Beachtlich sind auch die großen Unterschiede zwischen Ost und West. Im untersuchten Zeitraum erhielten nur 28 Personen in Ostdeutschland einen Transfer von über 26 Millionen Euro. Nur zwei Prozent des veranlagten Erb- und Schenkungsvolumens (6,8 Milliarden Euro) gingen an Bewohner in Ostdeutschland. Und es gibt einen starken Unterschied beim Geschlecht: Nur 36 Prozent der Firmenvermögen, die über die Generationen weitergegeben werden, gehen an Frauen.
Das deutsche Erbschaftsteuergesetz verlangt von Erben, die übernommene Firma mindestens sieben Jahre weiterzuführen und auch keine Arbeitsplätze abzubauen - nur dann werden sie von der Steuer verschont. Auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts wurde das Erbschaftsteuergesetz 2016 zwar novelliert, allerdings blieben dabei viele Privilegien für Firmenerben bestehen.
Walter-Borjans betonte, Erbschaften an sich seien nichts Schädliches. Stein des Anstoßes seien nur ganz große Firmenvermögen. „Hier greifen die Schutzregeln, nach denen die Erben praktisch völlig aus der Steuerpflicht rausfallen.“ Das gelte nicht für kleine Handwerksbetriebe. Auch große Firmenerbschaften müssten einer angemessenen Mindestbesteuerung unterliegen, um diese Unwucht zu beseitigen. Gerade in den aktuellen Krisenzeiten brauche der Staat viel Geld, „um das Gemeinwesen resilient zu machen“, so der ehemalige Finanzminister von Nordrhein-Westfalen.
Aus seiner Sicht sei es völlig logisch, an der Problemlösung auch extrem Reiche zu beteiligen: „Die Zeit ist reif für eine gerechte Beteiligung wirklich reicher Erben an der Finanzierung unseres Gemeinwesens. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und sozialer Friede liegt auch im Interesse der Wohlhabenden.“
Erstellt wurde die Studie „Steuerprivilegien bei Erbschaften und Schenkungen - Auswirkungen auf die Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland“ im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung nach einem Forschungsprojekt des Netzwerkes Steuergerechtigkeit unter der Leitung von Julia Jirmann.