Berlin (epd). Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am Mittwoch sein Urteil über die Gültigkeit und eine mögliche Wiederholung der Wahlen vom September 2021 verkünden. Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) war es zu zahlreichen, möglicherweise mandatsrelevanten Pannen gekommen. So fehlte es an Wahlzetteln, Wahllokale hatten länger als bis 18 Uhr geöffnet und die Wähler mussten teilweise stundenlang vor den Lokalen ausharren.
Am 26. September 2021 waren die Berliner aufgerufen, auf fünf Stimmzetteln sechs Stimmen abzugeben. Neben der Bundestagswahl, den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den zwölf BVV gab es eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. Die Wahlen fanden unter Corona-Bedingungen statt. Zugleich fand der Berlin-Marathon statt, der zu Verkehrsbeeinträchtigungen führte.
Das Landesverfassungsgericht kann nur über die Einsprüche gegen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und die BVV entscheiden. Für eine Wiederholung der am selben Tag stattgefundenen Bundestagswahl in 431 von mehr als 2.200 Berliner Lokalen hatte der Bundestag mehrheitlich in der vergangenen Woche gestimmt.
Während gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann, gibt es gegen ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes nur die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Das Berliner Gericht hatte bereits bei einer öffentlichen Verhandlung im September eine Vielzahl flächendeckender Wahlfehler kritisiert.