Hannover (epd). Die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten im Zusammenhang mit rassistischen Chats ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Hannover wies am Mittwoch die Klage des Mannes gegen seinen Rausschmiss im Januar 2021 ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Gegen das Urteil kann er vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Berufung beantragen. (AZ: 2 A 3031/21)
Die Dienststelle des Gefreiten hatte den Angaben zufolge im Oktober 2020 Kenntnis davon erhalten, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe war, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornografischen Inhalten geteilt wurden. Sein Mobiltelefon habe zudem „weitere einschlägige Mediendateien“ enthalten.
Die Bundeswehr begründete die Entlassung des Mannes damit, dass er seine Dienstpflichten verletzt habe. Auch würde sein Verbleib das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden. Der Kläger indes argumentierte, die Chatgruppe sei für ihn ein Ausdruck schwarzen Humors gewesen. Rückblickend bedauere er die Vorgänge.
Das Gericht betonte, die Dienstpflicht eines Soldaten umfasse nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten. Die langfristige Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in der Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt werden, sei mit dieser Verpflichtung unvereinbar.