Traunstein (epd). Der einstige Papst und Erzbischof von München und Freising, Benedikt XVI., will sich gegen die gegen ihn vor dem Landgericht erhobenen Vorwürfe verteidigen. Das teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Traunstein mit. Ein Missbrauchsopfer wirft dem ehemaligen Papst und anderen Personen vor, eine Mitschuld an den erlittenen Taten zu haben.
Ob und wann eine mündliche Verhandlung stattfindet, steht allerdings noch nicht fest. Die Frist zur Klageerwiderung sei „inzwischen bis zum 24. Januar 2023 verlängert“ worden, sagte die Sprecherin: „Erst nach diesem Zeitpunkt wird absehbar sein, wie das Verfahren weitergeführt wird.“
Unklar ist auch, was die Beklagten - neben Benedikt XVI. auch der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter und Ex-Priester Peter H. - inhaltlich gegen die zivilgerichtliche Feststellungsklage vorbringen werden. Ob Benedikt selbst oder vertreten durch Anwälte vor dem Landgericht Traunstein erscheinen wird, steht ebenfalls noch nicht fest.
Im Juni 2022 hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des Missbrauchstäters Peter H. eine zivilgerichtliche Feststellungsklage eingereicht. So kann zwar keine strafrechtliche Verurteilung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld erreicht werden. Schulz' Mandant hofft, dass nun das Landgericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss.
Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er Jahren soll H. mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den Priester 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.