UEK-Vollkonferenz stimmt für langfristige Integration in die EKD

UEK-Vollkonferenz stimmt für langfristige Integration in die EKD

Magdeburg (epd). Die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) hat über eine weitgehende Integration in die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beraten. Die anwesenden 83 Delegierten stimmten mit erforderlicher Zwei-Drittel-Mehrheit bei einer Nein-Stimme am Montag nach ausführlicher Debatte für einen Beschluss, der vorsieht, die UEK bis 2027 weitgehend in den Amtsbereich der EKD zu integrieren.

Die Vollkonferenz der UEK stimmt seit 2007 alle sechs Jahre über das Bestehen der UEK ab. 2019 hatte die Vollkonferenz in Dresden für eine Verlängerung ihrer Amtszeit bis 2027 gestimmt. Der UEK-Vorsitzende, der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung, betonte in seinem Bericht, der Beschluss von 2019 sei mit einem deutlichen Votum der Delegierten verbunden gewesen, dies müsse - entsprechend dem Gründungsgedanken der UEK - die letzte Amtsperiode sein. Sie müsse für die Integration der UEK in die EKD genutzt werden.

Der Beschluss von Montag bedeute jedoch noch nicht die Auflösung der UEK, die Grundordnung bleibe bis zum Ende der Amtsperiode in Kraft. Vielmehr sollen viele ihrer Aufgaben auf die EKD übergehen. Die UEK würde dann als eine Art Konvent in der Kirchenkonferenz der EKD fortbestehen. Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Vollkonferenz ihre Befugnisse auf das Präsidium beziehungsweise den Vorstand der UEK überträgt. Sie soll nur noch dann tagen, wenn der Vorstand es für nötig erachtet, erläuterte Jung.

Die UEK ist ein Zusammenschluss von zwölf Landeskirchen, zu denen etwa zehn Millionen Christinnen und Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Vollkonferenz ist das höchste Gremium der UEK. Sie tagt zeitlich und örtlich parallel mit der Synode der EKD noch bis Mittwoch in Magdeburg. Das Gegenüber der UEK ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Diese lehnt es ab, ihre Selbstständigkeit aufzugeben.

Im Rahmen der verbundenen Tagung von VELKD, EKD und UEK solle eine Versammlung der EKD-Synodalen aus den Mitglieds- und Gastkirchen der UEK weiterhin die Gelegenheit haben, den schriftlich vorgelegten Präsidiumsbericht zu diskutieren und dadurch Impulse für den weiteren Weg der UEK und ihrer Integration in die EKD zu geben, betonte Jung.