Berlin (epd). Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Berliner Neutralitätsgesetz gibt es erneut einen Rechtsstreit wegen des Tragens eines Kopftuches in einer Schule. Es gehe dabei um eine Lehrkraft im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Ihr werde „die Dienstausübung mit einem Kopftuch untersagt“, erklärte die für Antidiskriminierung zuständige Staatssekretärin Saraya Gomis in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Seit 2017 habe es insgesamt neun Verfahren mit Bewerberinnen oder Bewerbern für den Lehrdienst oder eine andere öffentliche Tätigkeit mit pädagogischem Auftrag gegeben. Dabei sei es jeweils um das Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst gemäß Neutralitätsgesetz gegangen. Die entstandenen Kosten lagen demnach bei mehr als 96.000 Euro für Anwälte und 13.600 Euro für Vergleichszahlungen. Zudem gab es Entschädigungszahlungen von rund 5.500 Euro sowie Gerichtskosten.
Vor dem Hintergrund der Anwendung des Neutralitätsgesetzes hat der Berliner Senat gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom August 2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die rot-grün-rote Koalition hat sich darauf verständigt, das Neutralitätsgesetz nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegebenenfalls anzupassen, wie Gomis betonte. Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission hatte in einem im September vorgelegten Bericht unter anderem beklagt, dass das Neutralitätsgesetz die Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung fördere.
Das Berliner Landesgesetz sieht unter anderem ein generelles Kopftuchverbot für Angestellte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrerinnen in allgemeinbildenden Schulen vor.