Berlin (epd). Die Bundesregierung versucht nach Informationen des ARD-Magazins „Monitor“, den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-Lieferkettengesetz an entscheidenden Punkten abzuschwächen. Wie das Politikmagazin am Donnerstag online berichtete, geht das aus internen Dokumenten der zuständigen Bundesministerien und aus den EU-Ratsverhandlungen hervor. Dabei geht es den Angaben nach etwa um die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen.
Die EU-Kommission plant Rechtsänderungen für Klagen gegen Verstöße, die über das deutsche Recht hinausgehen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden hätten damit künftig die Möglichkeit, Schadenersatzforderungen vor europäischen Gerichten geltend zu machen.
Die Bundesregierung spricht sich laut Bericht nun in einer internen Weisung für eine „Safe-Harbour-Klausel“ aus. Für Unternehmen würde damit ein „sicherer Hafen“ bei der zivilrechtlichen Haftung geschaffen. Dann könnten sie sich zum Beispiel mit Lieferketten-Zertifikaten externer Prüfer absichern.
Offiziell unterstützt die Bundesregierung indes den Vorschlag der EU-Kommission. Der federführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte das erst im September am Rande einer Klausurtagung des Bundeskabinetts betont. Er hatte in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit dem damaligen Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) das deutsche Lieferkettengesetz gegen massiven Widerstand aus der Wirtschaft durchgesetzt. Es tritt im kommenden Jahr in Kraft. Größere Unternehmen müssen dann bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen.
Über das EU-Lieferkettengesetz soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr eine Einigung der Mitgliedsstaaten zustande kommen. Der endgültige Gesetzestext wird zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europaparlament ausgehandelt.