Darmstadt, Mainz (epd). Die im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen eine Verschwörergruppe aus der „Reichsbürger“-Szene verhaftete Theologin Elisabeth R. hat ihre Ordinationsrechte bereits vor vielen Jahren verloren. Das habe eine interne juristische Prüfung ergeben, teilte der Sprecher der hessen-nassauischen Landeskirche, Volker Rahn, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Mit dem dauerhaften Wechsel in den rheinland-pfälzischen Staatsdienst im Jahr 1992 seien „Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“ der langjährigen Schulpfarrerin erloschen.
Die pensionierte Religionslehrerin habe somit bereits keine evangelischen Gottesdienste, Abendmahlsfeiern oder Taufen mehr leiten dürfen. Auch habe sie von der hessen-nassauischen Landeskirche keine Altersbezüge erhalten.
Elisabeth R. war am 13. Oktober an ihrem aktuellen Wohnort in der Nähe von Chemnitz auf Grundlage eines Haftbefehls festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft der 75 Jahre alten Theologin vor, sie sei als „Rädelsführerin an einer terroristischen Vereinigung“ beteiligt gewesen, deren Ziel darin bestanden habe, bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auszulösen. Dazu habe die Gruppe geplant, durch Sabotageakte überregionale Stromausfälle herbeizuführen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu entführen. Die Rolle der früheren Pfarrerin habe unter anderem darin bestanden, Waffen und Sprengstoff für die Vereinigung zu beschaffen und weitere Gleichgesinnte zu rekrutieren.
Die hessen-nassauische Kirche hatte die Pfarrerin von 1976 bis 1992 vorwiegend im Schuldienst in Mainz eingesetzt. Danach wurde sie Fachleiterin für den evangelischen Religionsunterricht im staatlichen Studienseminar des Landes Rheinland-Pfalz. An der Mainzer Universität, wo sie sich im Fachbereich Evangelische Theologie habilitierte, hatte sie vorübergehend einen Lehrauftrag, jedoch keine reguläre Professur.
Erst nach ihrem gesundheitsbedingten vorzeitigen Wechsel in den Ruhestand fiel die Theologin durch zunehmend extreme und wirre Veröffentlichungen auf. Das Land erkannte ihr deswegen schließlich das Ruhegehalt ab. Im Frühjahr 2022 war diese Entscheidung vom rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht bestätigt worden.